FDP Kirner-Land

Pressemitteilungen

Gemeinsame Erklärung aller Fraktionen des Stadtrates Kirn zur Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes  |  04.06.2024

In der Stadtratssitzung vom 16.05.2024 haben alle Fraktionen des Stadtrates einstimmig gegen die von der Kommunalaufsicht vorgegebene Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von bisher 465% auf 500% gestimmt.

Mit dieser Ablehnung wollten wir ein Zeichen des Widerstandes setzen.

In Rheinland-Pfalz ist seit vielen Jahren die kommunale Finanzausstattung unzureichend. Rheinland-Pfalz zählt neben Hessen, Saarland und Nordrhein-Westfalen zu den höchstverschuldeten Bundesländern in der Bundesrepublik. Bund und Land verlagern immer neue Aufgaben an die Kommunen ohne für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen. In der Folge sind die Kreise und Gemeinden finanziell überfordert. Dies zeigt sich in unausgeglichenen Haushalten und einem hohen Schuldenstand. So auch in unserer Stadt. Die Stadt Kirn steht hier nicht allein vor diesem Problem.

Wir laufen zwangsläufig in einen unausgeglichenen Haushalt, werden in der Folge gezwungen den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 500% zu erhöhen und müssen unsere Bürgerinnen und Bürger in dieser zurzeit schwierigen wirtschaftlichen Lage weiter zusätzlich belasten, obwohl wir eine solche weitere Belastung für falsch halten, gerade im Hinblick auf das Jahr 2025 ab dem die höheren Grundsteuerwerte wiederum für eine höhere Grundsteuerbelastung bei den Bürgern führen werden. Diese Situation ist für uns alle sehr frustrierend. Mit unserer Ablehnung wollten wir darauf hinweisen, dass es höchste Zeit wird gegenzusteuern. Vor allem die Pflichtaufgaben der Kommunen müssen durch Bund und Land besser mitfinanziert werden.

Durch unseren ablehnenden Beschluss kann der Haushalt der Stadt Kirn nicht von der Kommunalaufsicht genehmigt werden. Die Stadt Kirn befindet sich in der Folge in einem Stadium der vorläufigen Haushaltsführung bzw. eines Nothaushaltes. Dies bedeutet, dass die Stadt nur sehr eingeschränkt handlungsfähig ist. Die Stadt darf keine neuen Vorhaben beginnen und wir dürfen keine freiwilligen Leistungen zahlen. Allein für das Jahr 2024 haben wir in unserem Haushalt freiwillige Leistungen in Höhe von 266.000€ vorgesehen, darunter wichtige Ausgaben für die Jugendarbeit, für Kultur und Sport. Hinzu kommt die Sicherstellung der Finanzierung der anstehenden Kosten für die Beseitigung der Schäden durch die Starkregen-Flutwelle, die unseren Stadtteil Kirn-Sulzbach in einem großen Ausmaß getroffen hat. Bei jeder anstehenden Zahlung müssen wir die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einholen.

Diesen Zustand können wir gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht verantworten. Der Schaden für unsere Stadt und somit letztendlich der Schaden für jeden einzelnen Bürger ist wesentlich höher als die finanzielle Mehrbelastung durch die anstehende Erhöhung der Grundsteuer B.

Ferner ist unser ablehnender Beschluss vom 16.05.2024 rechtswidrig, da wir damit gegen das gültige Haushaltsrecht verstoßen. Solange unser Haushalt nicht ausgeglichen ist, sind wir rechtlich verpflichtet alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Dazu gehört auch die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B. Das entsprechende Drohschreiben der Kommunalaufsicht folgte umgehend.

Aus den vorgenannten Gründen müssen wir daher unseren Widerstand gegen die Erhöhung des Hebesatzes zur Grundsteuer B aufgeben und gezwungenermaßen der Erhöhung zustimmen.

Wir fordern jedoch weiterhin eine bessere Finanzierung der uns durch Bund und Land auferlegten Pflichtaufgaben, um die Haushaltssituation unserer Stadt in zeitnaher Zukunft zu verbessern und weiterer Steuererhöhungen entgegenzuwirken.

Die Fraktionen des Kirner Stadtrates SPD, CDU, FDP und FWG

Eine persönliche Anmerkung des Stadtbürgermeister hierzu:

„Es wäre gut, man hätte in der Erklärung noch die hohen Umlagen an VG Kirner Land, und an den Kreis genannt. Und dass diese vielleicht auch überlegen könnten, wo man sparen kann, und somit weniger die Ortsgemeinden belastet.“


Pressemitteilung zum „Dauer-Thema“ Abwassergebühren/Wiederkehrende Beiträge 30.05.2024

Unklar warum uns die BI nicht erwähnte, da wir im Abwasserbereich mit Ihnen den höchste Deckungsgrad haben. Unklar, warum Bürgermeister Thomas Jung und Werkleiter Jochen Stumm in der Presse noch immer gut wegkommen, und dies, obwohl sie durch ihr tölpelhaftes und ungelenkes Verhalten das Abwasserchaos angerichtet haben und verbrannte Erde hinterließen. Eine rein gebührenbasierte Abrechnung hat den großen Vorteil, dass die einzelnen nicht erklärbaren Komponenten wie Vollgeschosszuschlage und wiederkehrende Beiträge verschwinden. Verschwinden wird nicht jedoch der Kostenkuchen, der anders verteilt wird.  Vorteile jedoch mehr Transparenz und Milderung von Belastungsspitzen bei großen Grundstücken. Eventuell ein weiterer Vorteil bessere Kostenkontrolle und Rechtfertigungsdruck. Der Vorteil für Werkleiter und Verwaltung bei den fraglichen Wiederkehrenden Beiträgen ist, dass ein Großteil der fixen Kosten abgedeckt ist und es für die Institution eher auskömmlich ist. Nach Meinung der FDP muss auch die Subventionierung der Erschließung von Neubaugebieten durch den Gebührenzahler aufhören. Wird ein ca. 1000 qm großes Grundstück durch die Werke erschlossen, sind so 30000 EUR auf Kosten der Allgemeinheit angefallen. Dies ist zukünftig auf private Rechnung zu erledigen. (wie auf dem Loh) Unterschiedlich ist die Position der FDP bei der längst überfälligen Reglung im Trinkwasserbereich, hier halten wir eine progressive Preisgestaltung des Wasserpreises für noch nicht ausgereift.


Pressebericht der Rhein-Zeitung zum Vandalismus in der Nachbarstadt Bad Sobenheim

Auch in unserer Nachbarstadt Bad Sobernheim (VG Nahe-Glan) gibt es Vandalismus. Der Bürgermeister spricht von Zerstörungswut. Wir haben es mit einem gesellschaftlichen Problem zu tun, wie sich manche Jungendliche verhalten. Dies kann nicht mehr toleriert werden. Über geeignete Maßnahmen zur Sicherung von Investitionen muss nachgedacht werden. Auf Landesebene besteht nun dringender Handlungsbedarf, um die Kommunen in die entsprechende Handhabe zu versetzen 


Pressebericht der Rhein-Zeitung zum Thema Sinnhaftigkeit KiTa-Neubau          07.05.2024


Kirner FDP nimmt CDU Kandidat ins Gebet

Liberale reagieren mit harscher Kritik auf die Sparforderungen von Architekt Manfred Kuhn


Die Kirner FDP nimmt zu den kritischen Ausführungen des CDU Kandidaten Manfred Kuhn Stellung - und widerspricht harsch. 

Es sei doch so, dass Manfred Kuhn früher als beauftragter Architekt nie allzu sehr auf Sparsamkeit des kommunalen Auftraggebers gepocht habe: „Lange Zeit war er ein Verfechter eines neuen Kirner Parkhauses. Wo waren da als verantwortlicher Architekt seine Warnungen vor Überdimensionierung?“

Nur auf Betreiben der FDP und der neuen Heimat Kuhns, der CDU, sei es doch damals dazu gekommen, dass eben kein Parkhaus, sondern ein Parkplatz und ein Mehrzweckgelände geschaffen wurde. Die FDP hierzu bissig: „Für den Architekten ein krasser Einschnitt ins Honorar, für den Steuerzahler ein Millionenersparnis.

Was die von Kuhn bezweifelte Notwendigkeit einer neuen Kindertagesstätte betrifft, so werde der Neubau von der ADD gefordert, und zur pädagogischen Sinnhaftigkeit empfehle die FDP „ein Gespräch mit den Kitaleitungen“. Weil die KiTa Steinenberg auf Pfählen im Boden verankert sei, könnte man eine Erweiterung nur mit hohem baulichen Aufwand betreiben, ganz abgesehen von der notwendigen energetischen Sanierung. Und barrierefrei sei die KiTa auch nicht. Es erscheine daher sinnvoller, „dass architektonisch anspruchsvolle Gebäude zu vermarkten“. Es sei der Verdienst des FDP Stadtbürgermeisters Frank Ensminger, mit dem Gelände zwischen Kirmesplatz und Ende Sportplatz eine Fläche gefunden zu haben, „die der Stadt null Cent Kosten verursacht und bereits eine Einsparung von mehreren Hundertausend Euro bedeutet“, so die FDP. Zudem biete das Gelände „optimale Anfahrtsmöglichkeiten.“


Quelle: Rhein-Zeitung vom 07.05.24   (Pressemitteilung der FDP als Reaktion auf einen Artikel von Manfred Kuhn, CDU)



Anfrage der FDP Fraktion zum Thema Vandalismus 04/24

FDP-Fraktion

im Verbandsgemeinderat Kirner Land und Kirner Stadtrat.                                               Kirn den, 01.04.24

An

Frau Sylvia Marx

Herren

Bürgermeister Thomas Jung

Stadtbürgermeister Frank Ensminger

Fachbereichsleiter Amt 5 Rolf Fuchs


Anfrage zu den Gefahrenabwehrmaßnahmen und Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum 


Sehr geehrte Frau Marx, sehr geehrte Herren, 

wiederholt waren Vandalismus, Beschädigung und Zerstörung von privatem und öffentlichen Eigentum, Gegenstand von Anfragen der FDP im Stadtrat. Gewünscht, und da sehen wir auch Konsens im Rat, zur Gefahrenabwehr eine Videoüberwachung. Wie in anderen Städten üblich, auch im Kooperation mit privaten Eigentümern (z.B. der Bahn). Vom Ordnungsleiter Rolf Fuchs wurde alles als sehr schwierig usw. geschildert, ohne Aussicht auf eine konkrete Maßnahme.

Nach seiner Schilderung liegt die Problemlösung nun bei Frau Marx im Bereich Datenschutz.

Unseres Erachtens kann hier der Datenschutz nur eine Teilaspekt der Gesamtthematik abbilden.

Gerade, die unakzeptablen Zustände in der steuerfinanzierten Parkanlage an der Brunnengasse (Kirner Innenstadt), mit massiven Belästigungen der Anwohner, erfordern umgehendes sichtbares und wirksames Verwaltungshandeln bzw. Gesamtkonzept.


Aufgrund der Brisanz, ist eine Antwort bereits im Stadtrat. 4 April 2024 sehr wünschenswert.


Herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Bursian

Fraktionsvorsitzender



Pressemitteilung zur Abwasser-Satzung 03/24

Die neue Abwassersatzung wurde in der Corona-Hochphase auf Zeitdruck beschlossen, mangelhaft vorbereitet, und ungenügend nach innen und außen kommuniziert. 

Die Verwaltung war damals nicht in der Lage verlässliche Zahlen trotz Nachfragen (bis heute) zu liefern.
Dazu wurde Kompetenz suggeriert durch einen alternativlos und promovierten Experten und Juristen Dr. Maibourg, der letztlich auch aus der weiteren Region stammt und die Verhältnisse kennen müsste. Die Verwaltung hatte zugesichert, dass der normale Gebührenzahler nicht mehrbelastet wird (die genannten 5,00 EUR pro Monat (Nachfrage von FDP und FWG SPD)  und von Armin Seibert, Redakteur des Öffentlichen Anzeiger, festgehalten). Dazu hatte die Verwaltung einen externen Dienstleister beauftragt: Die Verwaltung  hat sich auch nicht zum kritischen Handeln veranlasst gesehen, als es klar war,  dass Berechnungen fehlerhaft waren. Aufgrund der damaligen Nachfrage der FDP hatte man Überprüfung des Zahlenmaterials zugesichert. Offensichtlich nur mit mäßigem Erfolg. 

Aus welchen Gründen gehört die Maiborg-Satzung in die Tonne:
1. Zu intransparent und mit Belastungsverschiebungen, die so nicht gewollt sind.

2. Wir brauchen ein Gebührenmodell, das die hohen Fixkosten des Betriebes deckt, aber auch nicht zu einer weiteren Belastung der gewerblichen Großabnehmer führt.

3. Die umfangreichen und teuer gewonnenen Daten müssen ihren Zweck erfüllen, d.h. bei Niederschlagswasser darf nicht pauschal nach Fläche abgerechnet werden, sondern Maßnahmen zur Versickerung des Regenwassers und somit Nichtbelastung des Kanals müssen belohnt werden.

4. Paradigmenwechsel: Kosten der Erschließung von Neubaugebieten müssen zu größten teilen verursachen gemäß berechnet werden und nicht der Masse der Gebührenzahler aufgebürdet werden. 

5. Notwendige Voraussetzung ist eine professionelle Kommunikation der Verwaltung nach innen und außen. Der jetzige Verwaltungswust geht zu Lasten des Gebührenzahlers.

Das hausgemachte Chaos  darf sich nicht bei der  Zusammenführung der Wassersysteme von Stadt und Vg wiederholen.  Der  erneute Zeitdruck ist Ausschüsse und Rat ein Warnsignal, ein erneuter Satzungsgau wird es nicht geben. Notfalls mit Hilfe von Profis!